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PUMA Verlängerungsmesser

von Puma
Ausverkauft
Ursprünglicher Preis €398,00 - Ursprünglicher Preis €398,00
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Aktueller Preis €398,00

Details:

  • Klingenlänge: 190 mm
  • Klingenstärke: 4,5 mm
  • Stahl / Härte: 440C / 57-58 HRC
  • Länge geöffnet: 310 mm
  • Länge geschlossen: 216 mm
  • Gewicht: 276 g
  • Scheide: Braune Lederscheide (inklusive)
  • § 42a konform: Ja


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Das ikonische PUMA „Verlängerungsmesser“ hat über viele Jahre hinweg einen legendären Status erlangt und ist nun wieder erhältlich. Seit mehr als zweieinhalb Jahrhunderten widmen wir uns mit Leidenschaft der Herstellung hochwertiger Jagdmesser. Zahlreiche Modelle von PUMA haben mittlerweile Kultstatus erreicht und werden nicht nur von Jägern, sondern auch von Sammlern hochgeschätzt. Eines dieser besonderen Modelle ist unser „Verlängerungsmesser“, das bereits in den 1930er bis 1950er Jahren produziert wurde. Nun haben wir beschlossen, dieses historische Modell, das auch als „Saustecher“ bekannt ist, wieder auf den Markt zu bringen.

Das neue PUMA Verlängerungsmesser verfügt über eine ausklappbare Klinge mit einer Länge von 19 cm, hergestellt aus rostfreiem 440C Stahl mit einer Härte von 57–58 HRC. Im eingeklappten Zustand ragt die Klinge deutlich über das Ende des Griffs hinaus, was sie auch für feinere Arbeiten geeignet macht. Das bewegliche Parierelement ("Swing Guard") liegt flach am Griff an und schwenkt beim Ausklappen der Klinge vor den Griff, um die handführende Hand - beispielsweise beim Abfangen von Wild - zuverlässig zu schützen. Darüber hinaus ist das „Verlängerungsmesser“ mit einem umlegbaren Hebel ausgestattet, der sowohl als Sicherung als auch zur Entriegelung der Klinge mit einer Retro-Beschriftung dient. Exquisite Hirschhornschalen und eine maßgeschneiderte Ledergürtelscheide runden dieses formschöne und hochwertig gefertigte Produkt aus Solingen ab.


§ 42a WaffG konform: Das originale PUMA „Verlängerungsmesser“ ist ein Zweihand-Gebrauchsmesser, das beim Öffnen und Schließen verriegelt. Daher ist es erlaubnisfrei zu besitzen und darf ohne spezielle Genehmigung in der Öffentlichkeit geführt werden, sowohl im ausgeklappten als auch im geschlossenen Zustand.