EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung
Die nachfolgende harmonisierte Mitteilung informiert über die wesentlichen gesetzlichen Gewährleistungsrechte beim Kauf von Waren.

Weitere EU-Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistung bei FIGHTWOOD
Für alle bei FIGHTWOOD gekauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ihr Ansprechpartner ist FIGHTWOOD, unabhängig davon, ob wir das Produkt selbst herstellen, selbst versenden oder durch einen Versandpartner liefern lassen.
Holz- und Rattanstöcke: Kontakttraining und Verschleiß
Holz und Rattan sind Naturmaterialien. Unsere Trainingsstöcke sind für den jeweils in der Produktbeschreibung angegebenen Einsatz bestimmt. Beim Eskrima-, Kali- oder Arnis-Training, insbesondere beim Schlagen und Blocken von Stock gegen Stock, wird das Material unmittelbar mechanisch beansprucht. Dabei können bereits ab dem ersten Kontakt Druckstellen, Kerben und andere Gebrauchsspuren entstehen.
Unsere Trainingsprodukte aus Holz und Rattan, darunter Escrima-Stöcke, Kurz- und Langstöcke aus verschiedenen Holzarten sind Trainings-Verbrauchsmaterial. Durch Schlagkontakte im Partnertraining fasert das Material naturgemäß aus und bricht je nach Trainingsintensität nach wenigen Wochen oder Monaten. Dies ist normaler Verschleiß und kein Materialmangel im Sinne der Gewährleistung.
Art und Ausmaß des Verschleißes hängen insbesondere von Schlagstärke, Trefferwinkel, Häufigkeit der Belastung sowie Material, Härte, Gewicht und Durchmesser des Gegenstocks ab. Auch Pflege und Lagerung beeinflussen die Lebensdauer. Wiederholte Belastungen können zu Auffaserungen, Absplitterungen, Rissen und schließlich zum Bruch führen. Solche Veränderungen können Ausdruck des normalen, bestimmungsgemäßen Trainingsverschleißes sein.
Normaler trainingsbedingter Verschleiß ist kein Sachmangel und begründet keinen Gewährleistungsanspruch. Das gilt auch für Risse oder Bruch, soweit sie auf normalem Verschleiß und nicht auf einem bereits bei Lieferung vorhandenen oder angelegten Mangel beruhen. Ebenfalls nicht erfasst sind Schäden, die erst nach der Lieferung ausschließlich durch unsachgemäße Verwendung, eine für das jeweilige Produkt ungeeignete Belastung, falsche Lagerung oder absichtliche Zerstörung verursacht werden. Die Nutzungsdauer allein entscheidet darüber nicht: Ein Bruch nach einigen Wochen oder Monaten ist weder automatisch ein Sachmangel noch automatisch Verschleiß. Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Garantie für Unzerstörbarkeit oder eine bestimmte Anzahl von Trainingseinheiten. Auch die gesetzlichen Beweislastregeln begründen keine pauschale Austauschgarantie für im Training verschlissene Stöcke
Ob normaler Verschleiß oder ein Sachmangel vorliegt, wird anhand des Einzelfalls, des vorgesehenen Einsatzzwecks und der gesetzlichen Beweislastregeln beurteilt. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Für unsere Holz- und Rattanstöcke gewähren wir keine zusätzliche freiwillige Haltbarkeitsgarantie oder Garantie für eine bestimmte Anzahl von Trainingseinheiten.
Bitte prüfen Sie jeden Stock vor dem ersten Einsatz auf sichtbare Beschädigungen. Bei Rissen, Absplitterungen oder anderen sicherheitsrelevanten Schäden darf er nicht verwendet werden. Dieser Sicherheitshinweis begründet keine Ausschlussfrist für die Meldung von Mängeln.
So melden Sie eine Beanstandung
Bitte wenden Sie sich über die im Shop angegebenen Kontaktmöglichkeiten an uns. Ihre Bestellnummer, eine Beschreibung des Problems und Fotos helfen uns bei der Prüfung. Bei Schäden im Training sind, soweit bekannt, auch Angaben zur bisherigen Nutzung, zur Kontaktsituation und zum verwendeten Gegenstock hilfreich. Diese Angaben unterstützen die Prüfung; Ihre gesetzlichen Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt.