
NEX N23A (58,4cm) Quick Air - Ausziehbarer Einsatzstock mit NEXLOCK System
NEX N23A (58,4 cm) Quick Air – Ausziehbarer Einsatzstock mit patentiertem NEXLOCK-System
Der NEX N23A Quick Air ist ein hochmoderner, ausziehbarer Einsatzstock mit innovativem NEXLOCK-Verriegelungssystem – entwickelt in enger Zusammenarbeit mit Experten aus Polizei, Personenschutz und Sicherheitsdienst. Mit nur 350 g Gewicht und einer ausgefahrenen Länge von 584 mm (23“) bietet er optimale Handhabung und zuverlässige Funktionalität für den professionellen Einsatz.
Wichtiger Hinweis:
Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Bitte senden Sie die Kopie Ihres Ausweises (Personalausweis, Führerschein o.Ä.) unaufgefordert per E-Mail an info@fightwood.com, damit wir den Verkauf rechtssicher abwickeln können.
Produktdetails:
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Material: Hochwertiger 42CrMo Stahl, 7075 Aluminiumlegierung & ergonomischer TPE-Griff
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Länge ausgefahren: 584 ± 2 mm (ca. 23 Zoll)
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Gewicht: Leichtgewichtige 350 g für ermüdungsfreies Tragen
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Fallhöhe: Belastbar bis 2 Meter
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Besonderheit: Patentiertes NEXLOCK-Schnellverschluss-System für einfache Bedienung
Vorteile des NEX N23A Quick Air:
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Schnelle, reibungslose Teleskopfunktion: Ausfahren mit nur einem Handgriff, zuverlässige Verriegelung
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Ergonomischer Griff: Rutschfest dank thermoplastischem Elastomer (TPE), auch bei Nässe sicherer Halt
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Robust & langlebig: Hochwertige Materialien sorgen für maximale Stabilität und lange Lebensdauer
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Leicht & kompakt: Perfekt für den täglichen Einsatz ohne Ermüdung
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Einfache Wartung: Schnell zerlegbar ohne Spezialwerkzeug
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Praktisches Holster: Passend für alle 50-mm-Gürtel, flexibel einstellbar für Tragekomfort und schnellen Zugriff
Rechtliche Hinweise (Deutschland):
Der Einsatzstock NEX N23A Quick Air darf ausschließlich gemäß den Bedienungsvorschriften verwendet werden und nicht zu rechtswidrigen Zwecken genutzt oder zweckentfremdet werden. NEX-BATON Einsatzstöcke gelten in der Bundesrepublik Deutschland als Waffen gemäß §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG (tragbarer Gegenstand) und unterliegen dem Führverbot gemäß §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1 (Hieb- und Stoßwaffe). Das Führen auf Veranstaltungen ist nach § 42 Abs. 1 WaffG ebenfalls verboten. Der Teleskop-Einsatzstock muss in einem geschlossenen Behältnis transportiert und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden.